Baugutachter Bad Kreuznach

Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin B. Eng. Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main Bad Kreuznach
B. Eng.

Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main

Bausachverständige und Baugutachterin

Quellbornstraße 80b
65201 Wiesbaden
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Bachelor of Engineering
  • Sachkundige für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundige für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Bad Kreuznach steht Ihnen B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main als Baugutachterin zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bad Kreuznach, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bad Kreuznach kommen bzw. sich nicht in Bad Kreuznach auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Bad Kreuznach - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Bad Kreuznach ist eine Kurstadt und der Sitz der der Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz, außerdem ist sie Sitz der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach und einer Bundes- und Landesbehörde, eines Amts- und eines Landgerichts sowie der Landwirtschaftskammer Rheinlad-Pfalz. Bad Kreuznach ist ein administratives, kulturelles und wirtschaftliches Zentrum einer Region mit mehr als 150.000 Einwohnern. Die Stadt hat eine Fläche von 55,53 km² und etwa 51.695 Einwohner (Stand 31.12.2021). Sie gliedert sich in fünf Ortsgebiete Bosenheim, Ippesheim, Planig, Winzenheim und Bad Münster am Stein-Ebernburg. Bad Kreuznach liegt geografisch zwischen Hunsrück, Rheinhessen und Nordpfälzer Bergland, südsüdwestlich von Bingen. Sie liegt an der Einmündung des Ellerbachs in den Unterlauf der Nahe. Die Stadt Bad Kreuznach bietet viele Freizeitmöglichkeiten und Sehenswürdigkeiten. Dazu zählt die ansprechend gestaltete Fußgängerzone mit vielen attraktiven Geschäften, Cafés und Restaurants, außerdem der Kuhberg welcher als Sport- und Freizeitgelände dient. Dort gibt es verschiede Möglichkeiten wie beispielsweise der Minigolfplatz, Grillstellen, ein Hochseilgarten und das Bäderhaus als moderne Sauna- und Wellnesslandschaft. Zu den kulturellen Angeboten zählen zahlreiche Museen, Theater und mehr in der „Loge“ im Haus des Gastes.

Wichtige Anlaufstellen

Stadtverwaltung:
Hochstraße 48
55545 Bad Kreuznach

Liegenschafts- und Bauamt:
Viktoriastraße 13
55545 Bad Kreuznach

Grundbuchamt:
John-F.-Kennedy-Straße 17
55543 Bad Kreuznach

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